Allgemeine Geschäftsbedingungen
der funnellab GmbH


§1 Anwendungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der funnellab GmbH, Großer Burstah 23, 20457 Hamburg („funnellab GmbH“) und dem Empfänger der Leistungen der funnellab GmbH („Auftraggeber“; Auftraggeber gemeinsam mit funnellab GmbH auch „Parteien“).
2. Das Angebot der funnellab GmbH richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) und Gewerbetreibende.
3. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden selbst dann keine Anwendung auf die Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und der funnellab GmbH, wenn die funnellab GmbH diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
4. Maßgeblich ist jeweils die bei Vertragsschluss gültige Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der funnellab GmbH.

§2 Leistungen
1. Die funnellab GmbH ist spezialisiert auf digitale Recruiting-Angebote und bietet umfassende Lösungen zur digitalen Akquise von Mitarbeitern, insbesondere als Dienstleistungsverhältnis, an. Dazu gehört die Konzeption eines individuellen Recruting-Prozesses, die Bereitstellung von Bewerberprofilen, Werbetexten und Landingpages sowie gezielte Online-Werbemaßnahmen (z.B. auf Google, Meta., LinkedIn, Xing, TikTok etc.).
2. Die konkreten Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot der funnellab GmbH. Der funnellab GmbH steht in Bezug auf die von ihr zu erbringenden Leistungen hinsichtlich der Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
3. Die funnellab GmbH ist berechtigt, mit der Erfüllung einzelner oder aller Pflichten aus dem Vertrag Dritte, insbesondere Subunternehmer, zu beauftragen.
4. Der Anspruch auf die Leistung der funnellab GmbH ist nicht übertragbar. Der Auftraggeber darf die Leistung keinem Dritten übertragen oder sonst wie zugänglich machen.
5. Sollte eine individuell vereinbarte Leistung ausnahmsweise dem Werkvertragsrecht unterfallen, kann die funnellab GmbH von dem Auftraggeber nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich sowie nach Erfüllung aller Leistungen zusätzlich die Teil- bzw- Gesamtabnahme unter Fristsetzung von sieben (7) Tagen verlangen. Die abzunehmenden (Teil-)Leistungen gelten auch dann als abgenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb der vorgenannten Frist keine aus seiner Sicht noch zu beseitigende Mängel schriftlich gegenüber der funnellab GmbH anzeigt.

§3 Vertragsschluss
1. Die Präsentation der Leistungen und Angebote der funnellab GmbH auf der eigenen Webseite (https://www.funnellab.de/), in sozialen Netzwerken oder Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot der funnellab GmbH auf Abschluss eines Vertrages dar.
2. Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kann schriftlich, in Textform oder fernmündlich erfolgen.

§4 Vergütung
1. Die Höhe der konkreten vom Auftraggeber zu zahlenden Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot der funnellab GmbH.
2. Die Vergütung gliedert sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes im individuellen Angebot der funnellab GmbH vorgesehen ist, in vier Bestandteile:
a. Die sog. „Employer-Branding-Gebühr“ wird für die Entwicklung des Employer-Brandings erhoben. Die Employer-Branding-Gebühr wird einmalig pro Unternehmen erhoben, bzw. nach individueller Absprache erneut, wenn Änderungen am Employer-Branding erforderlich werden.
b. Die sog. „Set-Up-Gebühr“ dient der Vergütung der Erstellung der Bewerberprofile, Werbetexte und Landingpage(s). Die Set-Up-Gebühr wird pro auszuschreibende Stelle erhoben. Wird die gleiche Kampagne/Stellenausschreibung innerhalb von 18 Monaten nach Beendigung einer Kampagne/Stellenausschreibung, durch erneute Beauftragung der funnellab GmbH durch den Auftraggeber, reaktiviert, fällt keine erneute Set-Up-Gebühr an.
c. Das sog. „Recruiting-Mediabudget“ wird der funnellab GmbH vom Auftraggeber für die Dauer des Vertrages monatlich als Budget für die Kosten und Ausgaben der werbenden Recruiting-Maßnahmen bereitgestellt. Bei vorzeitiger Beendigung einer Kampagne kann ein verbleibendes Recruiting-Mediabudget nach Maßgabe des § 5 Abs. 3 der AGB auf das Recruiting-Mediabudget einer künftigen Beauftragung der funnellab GmbH durch den Auftraggeber angerechnet werden.
d. Die sog. „Kampagnen-Gebühr“ ist für die Dauer des Vertrages monatlich als Vergütung der sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit der Kampagne zu zahlen.
3. Die Employer-Branding-Gebühr (sofern einschlägig), Set-Up-Gebühr (sofern einschlägig) sowie jeweils das Recruiting-Mediabudget und die Kampagnen-Gebühr für die Mindestlaufzeit der Kampagne (vgl. § 5 Abs. 1 der AGB) sind vor dem Kampagnenzeitraum zu zahlen. Die erste Rechnung wird nach dem Kick-Off-Meeting, spätestens jedoch sechs (6) Wochen nach dem Vertragsschluss, gestellt. Bei Verlängerung der Kampagne über die Mindestlaufzeit hinaus, werden alle Vergütungsbestandteile, die für den oder die weiteren Monat/e, in denen die Kampagne läuft, zu zahlen sind (Recruiting-Mediabudget und Kampagnen-Gebühr), jeweils neun (9) Tage vor Ablauf der Kampagnenlaufzeit in Rechnung gestellt.
4. Zahlt der Auftraggeber sieben (7) Tage nach Zugang einer Rechnung nicht, gerät er in Verzug. Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug, behält die funnellab GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Rechnungsbetrags vorzuenthalten.
5. Die Zahlung ist per Rechnung und per Lastschrifteneinzug möglich. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der funnellab GmbH nach entsprechender Aufforderung ein SEPA-Lastschriftmandat für die Vergütung zu erteilen. Die funnellab GmbH haftet nicht für Überziehungszinsen oder ähnliche Kosten, die eine Bank oder ein Kreditkartenanbieter geltend macht.

§5 Beginn, (Kampagnen-)Laufzeit & Kündigung
1. Der Vertrag ist für die im individuellen Angebot der funnellab GmbH festgelegte Mindestlaufzeit der Kampagne geschlossen. Ist im Angebot keine (abweichende) Mindestlaufzeit vorgesehen, beträgt die Kampagnenlaufzeit zwei (2) Monate geschlossen. Die Kampagnenlaufzeit beginnt mit “Go Live”-Schaltung.
2. Die Kampagnenlaufzeit verlängert sich jeweils um einen Monat, wenn der Vertrag nicht zehn (10) Tage vor Ablauf der jeweiligen Kampagnenlaufzeit schriftlich gekündigt wird.
3. Für den Fall, dass alle Stellen einer Kampagne vor Ablauf der Vertragslaufzeit besetzt sind und die Kampagne aus diesem Grund auf Wunsch des Auftraggebers vorzeitig beendet werden soll, wird das noch nicht verbrauchte Recruiting-Mediabudget (vgl. § 4 Abs. 2 lit. c) der AGB) dem Auftraggeber als Guthaben gutgeschrieben und kann mit dem Recruiting-Mediabudget eines Folgeauftrages verrechnet werden, sofern dieser innerhalb von 18 Monaten nach Beendigung der (vorzeitig) abgeschlossenen Kampagne erteilt wird. Andernfalls verfällt das Guthaben. Eine Auszahlung des Guthabens ist ausgeschlossen. Die weiteren Vergütungsbestandteile (vgl. § 4 Abs. 2 der AGB) werden im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Kampagne auf Wunsch des Auftraggebers weder verrechnet noch erstattet.
4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§6 Nutzungsrechte
1. An sämtlichen Leistungen der funnellab GmbH (insb. Creatives, Chatbots und Landingpages) wird dem Auftraggeber lediglich für die Laufzeit des Vertrages ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt. Darüber hinaus ist eine Nutzung durch den Auftraggeber oder durch Dritte nur nach Absprache mit der funnellab GmbH zulässig.
2. An den über die geschalteten Anzeigen und Landingpages gesammelten Daten (insb. Bewerberdaten) hat die funnellab GmbH, im Rahmen der datenschutzrechtlichen Einwilligung der betroffenen Bewerber, ein sachlich und zeitlich uneingeschränktes, weltweites, ausschließliches Nutzungsrecht, das auch zukünftige Nutzungen umfasst. Sofern ein solches nicht besteht, räumt der Auftraggeber der funnellab GmbH – soweit rechtlich möglich – ein solches Nutzungsrecht ein. Dem Auftraggeber wird dagegen von der funnellab GmbH ein auf den Kampagnenzweck bezogenes Nutzungsrecht an den benötigten Daten eingeräumt; das Nutzungsrecht endet spätestens vier (4) Wochen nach dem Vertragsende oder in Bezug auf einzelne Bewerber sobald diese durch den Auftraggeber abgelehnt wurden.

§7 Widerrufsrecht
Die funnellab GmbH schließt ausschließlich mit Unternehmen i.S.d. § 14 BGB Verträge, sodass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht. Ein vertragliches Widerrufsrecht wird nicht vereinbart.

§8 Haftung
1. Die funnellab GmbH haftet dem Auftraggeber, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach folgender Maßgabe:
a. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der funnellab GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet die funnellab GmbH uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
b. Für Schäden, die auf einer (leicht) fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die funnellab GmbH oder einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet die funnellab GmbH unter Begrenzung auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
2. Unberührt bleibt eine Haftung aus der Nichteinhaltung einer Garantie oder einer zugesicherten Eigenschaft sowie aus einem Umstand, den die funnellab GmbH oder einer ihrer Vertreter arglistig verschwiegen hat.

§9 Urheberrecht, Schutzrechte Dritter
1. Der Auftraggeber räumt der funnellab GmbH das Recht ein, sämtliche Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Auftraggebers im Rahmen der zu erbringenden Leistungen uneingeschränkt zu nutzen. Einschränkungen dieses Nutzungsrechts bedürfen der gesonderten Vereinbarung.
2. Der Auftraggeber gewährleistet, dass die an die funnellab GmbH überlassenen Arbeitsmaterialien frei von Rechten Dritter sind oder die zur Nutzung erforderlichen Einwilligungen vorliegen. Von der Inanspruchnahme Dritter aus Rechten, die entgegen Satz 1 bestehen, stellt der Auftraggeber die funnellab GmbH umfassend frei.

§10 Referenznennung
Die funnellab GmbH darf den Auftraggeber in jeder Form zu Werbezwecken als Referenz nennen, ist zur Nennung aber nicht verpflichtet. Dies umfasst auch die Benutzung sämtliche Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Auftraggebers. Abweichende Regelungen müssen gesondert vereinbart werden.

§11 Schlussbestimmungen
1. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang und gelten auch ohne Beachtung des Formerfordernisses (§ 305b BGB).
2. Auf Verträge zwischen der funnellab GmbH und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten ist der Sitz der funnellab GmbH in Hamburg.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist.

Stand: März 2023